Folgende Grundsätze für Entgleisungsschutz (Fangschienen) sind gemäss Vorgaben AB-EBV zu erfüllen:
- Geschwindigkeitsbereich, wo Fangschienen zu verlegen sind
- Brückenkonstruktionen, bei denen die Anordnung von Fangschienen angezeigt ist
- Positionierung der Fangschienen bezüglich der Fahrschienen
- Abstände zwischen Fahr- und Fangschienen
- Enden der Fangschienen bezüglich Brückenende
- Ausbildung der Fangschienenenden (Einlauf)
Fangschienenanlage Giesshübelbrücke
Ausführung der Fangschienenanlage für die Giesshübelbrücke
Über die Brücke Giesshübel besteht die Fahrbahn aus zwei Gleisen (Nr. 12 + 13) sowie einem einfachen Spurwechsel mit den Weichen (Nr. 1 + 2). Aufgrund der Weichen sind die Fangschienen wie folgt anzuordnen:
- Bei Gleis Nr. 12 ist die Fangschiene auf der Gleisaussenseite auf einer Länge von 105 m auszubilden (Brückenende/Kurve – Weiche 2 – Brückenende).
- Bei Gleis Nr. 13 ist die Fangschiene auf einer Länge von 69 m auf der Gleisaussenseite auszubilden (Brückenende/ Kurve – Weiche 1 – Gleismagnet Signum). Damit die Fangschienenanlage lückenlos und überschneidend mit der gleisaussenseitigen Fangschienenanlage weitergezogen werden kann, ist auf der Gleisinnenseite die Fangschienenanlage auf einer Länge von 62 m weiterzuführen (Gleismagnet Signum – Brückenende).
- Die Anlage wird mit Fangschienen im Schienenprofil 54E2 ausgerüstet.
- Im Bereich der Kastenschwellen der Weichen sind die Fangschienen so auszuführen, dass bei möglichen Instandhaltungsarbeiten im Verschlussbereich die Fangschienen einfach demontiert und wieder montiert werden können.
- Montage der Fangschienen direkt auf die Holzschwellen mittels Schwellenschraube Nr. 81.
Für Konstruktion, Fertigung und Montage der Fangschienenanlage wurde die Firma Tensol Rail beauftragt. Der Einbau der Fangschienenanlage erfolgte im Oktober 2021.